Die berufliche Vorsorge der Spaeter AG
Deine Vorsorge bei SPAETER
Die Personalvorsorgestiftung der SPAETER Gruppe ist eine Stiftung des privaten Rechts gemäss ZGB und BVG mit Sitz in Basel.
Sie hat zum Ziel, dich und alle anderen Mitarbeitenden der SPAETER AG sowie wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität abzusichern.
Dafür führt die Stiftung eine eigene Pensionskasse.
So ist die Stiftung organisiert
Das oberste Organ der Pensionskasse ist der Stiftungsrat, der paritätisch besetzt ist: Er besteht aus je vier Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden.
Die Geschäftsführung liegt beim Geschäftsführer und ist durch den Stiftungsrat delegiert.
Der Stiftungsrat führt die Pensionskasse gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, der Stiftungsurkunde, den Reglementen sowie den Weisungen der Aufsichtsbehörde (BSABB).
Deine Leistungen im Alter
Die Höhe deiner Altersrente ergibt sich aus deinem vorhandenen Sparkapital, das mit einem festgelegten Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt wird.
Das ordentliche Rücktrittsalter beträgt für Frauen und Männer 65 Jahre.
Ein vorzeitiger Altersrücktritt ist ab dem vollendeten 58. Lebensjahr möglich.
Dein Altersguthaben kannst du ganz oder teilweise auch als einmalige Kapitalauszahlung beziehen.
Leistungen bei Invalidität oder Todesfall
Im Falle einer Invalidität beträgt die Invalidenrente 50 % deines versicherten Lohnes.
Verstirbst du vor deinem Rücktrittsalter, erhalten deine Hinterbliebenen eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente von 30 % sowie eine Waisenrente von 10 % deines versicherten Lohnes.


So wird deine Vorsorge finanziert
Die Finanzierung erfolgt durch prozentuale Beiträge vom versicherten Lohn – und zwar sowohl durch dich als auch durch den Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber übernimmt 58 % der Beiträge, du selbst 42 %.
Eine stabile und verantwortungsvolle Anlagestrategie
Unsere Pensionskasse ist solide finanziert und verfolgt eine Anlagepolitik, die auf Sicherheit, ausreichende Rendite, Diversifikation und
Die Anlagestrategie wird vom Stiftungsrat verabschiedet und regelmässig überprüft.
Für die Umsetzung sind der Anlageausschuss, die Geschäftsführung sowie externe Vermögensverwalter verantwortlich.