Die berufliche Vorsorge der Spaeter AG
Die Personalvorsorgestiftung der Spaeter Gruppe ist eine Stiftung des privaten Rechts und eine Personalvorsorgestiftung im Sinne des ZGB und des BVG mit Sitz in Basel. Die Personalvorsorgestiftung der Spaeter Gruppe bezweckt die Versicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Spaeter AG und der mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Gesellschaften gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung führt eine Pensionskasse.
Das oberste Organ der Pensionskasse bildet der Stiftungsrat, der paritätisch besetzt ist und aus 4 Arbeitgeber- und 4 Arbeitnehmervertrerinnen und -vertretern besteht. Die Geschäftsführung ist an den Geschäftsführer delegiert. Der Stiftungsrat leitet die Pensionskasse nach den Vorschriften des Gesetzes, nach den Bestimmungen der Stiftungsurkunde, den Reglementen und den Weisungen der Aufsichtsbehörde (BSABB).
Die Höhe der jährlichen Altersrente ergibt sich aus dem vorhandenen Sparkapital durch Umwandlung mit dem entsprechenden Umwandlungssatz. Das ordentliche Rücktrittsalter beträgt für Männer und Frauen 65 Jahre. Ein vorzeitiger Altersrücktritt ist frühestens nach Vollendung des 58. Altersjahres möglich. Das Altersguthaben kann ganz oder teilweise als einmalige Kapitalabfindung ausgerichtet werden. Die Invalidenrente beträgt 50% des versicherten Lohnes. Bei Tod vor dem Rücktrittsalter entspricht die Ehegatten- bzw. Lebenspartnerrente 30% und die Waisenrente 10% des versicherten Lohnes.


Die Finanzierung erfolgt durch in Prozenten des versicherten Lohnes festgelegte Beiträge der Versicherten und des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber bezahlt dabei 58% und der Arbeitnehmer 42% der Beiträge.
Die Pensionskasse ist solide finanziert und verfolgt eine Anlagepolitik, die die erforderliche Sicherheit, genügende Rendite, angemessene Risikoverteilung (Diversifikation) und die Deckung an Flüssigen Mitteln gewährleistet. Zu diesem Zweck verabschiedet der Stiftungsrat die Anlagestrategie und überprüft diese periodisch. Die Umsetzung wird durch den Anlageausschuss, die Geschäftsführung und die externen Vermögensverwalter gewährleistet.